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RAL-Z

Der Weg zur Mitgliedschaft

Das Quali­täts­prädikat RAL-Gütezeichen Energiehandel, das nach den Güte- und Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gü­tesicherung und Kennzeichnung e. V. (Sankt Augustin) verliehen wird, dürfen Energiehänd­ler erst nach einem bestandenen Aner­ken­nungs­verfahren führen:

In der so genannten Erstüberprüfung werden zunächst ein­mal alle relevanten Kriterien kontrolliert. Mit der Durchführung dieser Über­wachung werden staatlich anerkannte Prüfstellen oder vereidigte Sachverstän­dige be­auftragt. Sie untersuchen vor einer Vergabe des Gütezei­chens auch, ob die Voraussetzungen für eine weitere Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen gegeben sind.

Hat ein Händler das Prädikat erhalten, gehört zu seinen Pflichten die Ei­genüberwachung der Leistungen und Standards. Dazu zählt bei­spielsweise der tägliche Check der Tankfahrzeuge vor Fahrtantritt. Die dabei angefertigten Dokumentationen müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden. Mindes­tens einmal im Kalenderjahr erfolgt eine Fremd­überwa­chung durch beauftragte Prüfer.

Dabei wird vor Ort kontrol­liert, ob die Anforderungen von dem Gütezeichenbe­nutzer nach wie vor erfüllt werden. Bei dieser Fremdüberwachung muss der Prüfer auch die Handhabung der Eigenüberwa­chung begut­achten und die Ergebnisse auf Vollständigkeit bzw. Schlüssig­keit bewerten.

Marketingaktivitäten und Öffentlichkeits­arbeit

Damit der Wettbewerbsvorteil, den die RAL-Auszeichnung den Mit­gliedsunternehmen verschafft, auch in die Medien und bis zu den Verbrauchern kommuniziert wird, betreibt die Gü­tegemeinschaft eine Öffentlichkeitsarbeit mit äußerst weitrei­chender Durchschlags­kraft.

So präsentiert sich die Website seit kurzem den Verbrauchern als informatives Portal zu Fra­gen rund um die Heizung, Hinweisen zu Modernisierungsopti­onen und Energie-Spartipps. Ein Schwer­punkt liegt auf der regelmäßigen Belieferung aller deutschen Zei­tungen und Zeit­schriften mit redaktionellen Beiträgen rund um das RAL-Güte­zeichen Energiehandel. Dieses Material beinhaltet stets neu erstellte Texte, Grafiken und Fotos, die bei den Medien auf große Resonanz treffen. Bis zu 1.000 redaktionelle Veröffent­li­chungen pro Jahr allein in den Printmedien belegen den ho­hen Stellenwert, den das Thema Qualitätskennzeichnung beim Energie-Einkauf für die Presse einnimmt.

Auch auf allen relevanten Internet-Portalen für Journalisten finden sich die Beiträge auf das Gütezei­chen und seine Vorteile. Für Mit­gliedsunternehmen ergeben sich aus dieser Medienpräsenz zahlreiche Optionen, das RAL-Gütezei­chen zur eigenen Profi­lierung und für individuelle Marketingaktivi­täten zu nutzen.

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Ansprechspartner

Hans-Jürgen Funke

Gütegemeinschaft Energiehandel e.V.

Mannheim

Telefon: 0621-42934240
Telefax: 0621-42933328
E-Mail: funke@guetezeichen-energiehandel.de

Satzungen und Bestimmungen

Güte- und Prüfbestimmungen

Gütezeichensatzung und Satzung der Gütegemeinschaft

Antragsformular

Das RAL Gütezeichen kann kurzfristig und ohne nennenswerten Zeit- und Arbeitsaufwand beim Güteausschuss beantragt werden. Unser Beraterteam ist jederzeit für Sie da und bearbeitet Ihren schriftlichen Antrag schnell, diskret und zuverlässig.