Der Weg zur Mitgliedschaft
In der so genannten Erstüberprüfung werden zunächst einmal alle relevanten Kriterien kontrolliert. Mit der Durchführung dieser Überwachung werden staatlich anerkannte Prüfstellen oder vereidigte Sachverständige beauftragt. Sie untersuchen vor einer Vergabe des Gütezeichens auch, ob die Voraussetzungen für eine weitere Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen gegeben sind. Hat ein Händler das Prädikat erhalten, gehört zu seinen Pflichten die Eigenüberwachung der Leistungen und Standards. Dazu zählt beispielsweise der tägliche Check der Tankfahrzeuge vor Fahrtantritt. Die dabei angefertigten Dokumentationen müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden. Mindestens einmal im Kalenderjahr erfolgt eine Fremdüberwachung durch beauftragte Prüfer. Dabei wird vor Ort kontrolliert, ob die Anforderungen von dem Gütezeichenbenutzer nach wie vor erfüllt werden. Bei dieser Fremdüberwachung muss der Prüfer auch die Handhabung der Eigenüberwachung begutachten und die Ergebnisse auf Vollständigkeit bzw. Schlüssigkeit bewerten.