Der Weg zur Mitgliedschaft

Das Quali­täts­prädikat RAL-Gütezeichen Energiehandel, das nach den Güte- und Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gü­tesicherung und Kennzeichnung e. V. (Sankt Augustin) verliehen wird, dürfen Brennstoffhänd­ler erst nach einem bestandenen Aner­ken­nungs­verfahren führen:

In der so genannten Erstüberprüfung werden zunächst ein­mal alle relevanten Kriterien kontrolliert. Mit der Durchführung dieser Über­wachung werden staatlich anerkannte Prüfstellen oder vereidigte Sachverstän­dige be­auftragt. Sie untersuchen vor einer Vergabe des Gütezei­chens auch, ob die Voraussetzungen für eine weitere Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen gegeben sind. Hat ein Händler das Prädikat erhalten, gehört zu seinen Pflichten die Ei­genüberwachung der Leistungen und Standards. Dazu zählt bei­spielsweise der tägliche Check der Tankfahrzeuge vor Fahrtantritt. Die dabei angefertigten Dokumentationen müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden. Mindes­tens einmal im Kalenderjahr erfolgt eine Fremd­überwa­chung durch beauftragte Prüfer. Dabei wird vor Ort kontrol­liert, ob die Anforderungen von dem Gütezeichenbe­nutzer nach wie vor erfüllt werden. Bei dieser Fremdüberwachung muss der Prüfer auch die Handhabung der Eigenüberwa­chung begut­achten und die Ergebnisse auf Vollständigkeit bzw. Schlüssig­keit bewerten.