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Satzungen

Gütezeichensatzung und Satzung der Gütegemeinschaft

Die Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. hat den Zweck, die Güte des Energiehandels zu sichern, und Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Energiehandel zu kennzeichnen.
 
 
Güte- und Prüfbestimmungen

Das RAL Gütezeichen Energiehandel basiert auf den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Es wurde in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitet. Jeder Betrieb, der Leistungen gemäß den allgemeinen und jeweiligen besonderen Güte- und Prüfbestimmungen erbringt, kann Mitglied bei der Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. werden.