Satzungen
Gütezeichensatzung und Satzung der Gütegemeinschaft
Die Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. hat den Zweck, die Güte des Energiehandels zu sichern, und Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Energiehandel zu kennzeichnen.
Die Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. hat den Zweck, die Güte des Energiehandels zu sichern, und Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Energiehandel zu kennzeichnen.
Güte- und Prüfbestimmungen
Das RAL Gütezeichen Energiehandel basiert auf den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Es wurde in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitet. Jeder Betrieb, der Leistungen gemäß den allgemeinen und jeweiligen besonderen Güte- und Prüfbestimmungen erbringt, kann Mitglied bei der Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. werden.
Das RAL Gütezeichen Energiehandel basiert auf den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Es wurde in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitet. Jeder Betrieb, der Leistungen gemäß den allgemeinen und jeweiligen besonderen Güte- und Prüfbestimmungen erbringt, kann Mitglied bei der Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. werden.