Letzte Aktualisierung: 24.08.2010
Aktuelle Nachrichten
24.08.2010
Manipulationen bei der Abgabe von Heizöl?
Manipulationen bei der Abgabe von Heizöl?
Bei uns nicht!
Das garantieren wir Ihnen mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel.
Der beigefügte Flyer zeigt Ihnen, was Sie bei der Anlieferung von Heizöl EL prüfen können.
Das garantieren wir Ihnen mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel.
Der beigefügte Flyer zeigt Ihnen, was Sie bei der Anlieferung von Heizöl EL prüfen können.
08.05.2008
RAL-RATGEBER SANIEREN UND ENERGIESPAREN
RAL-RATGEBER SANIEREN UND ENERGIESPAREN
Auf Anregung unserer Gütegemeinschaft hat RAL den Gedanken aufgegriffen, einen Ratgeber rund um das Thema Sanieren...
03.01.2008
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kraft getreten
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kraft getreten
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass ab dem 12.12.2007 in der EU die neue Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (auch UCP-Richtlinie genannt) gilt. Unmittelbare Geltung entfaltet diese europäische Rechtsnorm jedoch nicht, sie muss erst in nationales Recht umgesetzt werden. Trotz der langen Vorlaufzeit haben es einige Länder, darunter auch Deutschland, bis heute nicht geschafft, entsprechende Gesetze zu verabschieden. Gegen die säumigen Länder hat die EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet.
Auch wenn eine unmittelbare Anwendung zwischen Privatpersonen ausscheidet, so sind die Gerichte jedoch verpflichtet im Falle von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten bei der Anwendung des UWG eine richt-linienkonforme Auslegung vorzunehmen. Das bedeutet, die Bestimmungen der Richtlinie müssen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Ein Schwerpunkt der Richtlinie ist die so genannte „Black List“ mit Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als wettbewerbswidrig gelten. Im Vergleich zum geltenden deutschen Lauterkeitsrecht finden sich einige Verschärfungen. Zu den in der schwarzen Liste aufgeführten Verstößen zählt auch
„Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung.“
Ein Referentenentwurf liegt seit dem 27.07.2007 vor, ein entsprechendes Änderungsgesetz zum UWG wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 verabschiedet werden.
Die Broschüre der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission ist im Anhang zum Download beigefügt.
Auch wenn eine unmittelbare Anwendung zwischen Privatpersonen ausscheidet, so sind die Gerichte jedoch verpflichtet im Falle von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten bei der Anwendung des UWG eine richt-linienkonforme Auslegung vorzunehmen. Das bedeutet, die Bestimmungen der Richtlinie müssen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Ein Schwerpunkt der Richtlinie ist die so genannte „Black List“ mit Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als wettbewerbswidrig gelten. Im Vergleich zum geltenden deutschen Lauterkeitsrecht finden sich einige Verschärfungen. Zu den in der schwarzen Liste aufgeführten Verstößen zählt auch
„Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung.“
Ein Referentenentwurf liegt seit dem 27.07.2007 vor, ein entsprechendes Änderungsgesetz zum UWG wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 verabschiedet werden.
Die Broschüre der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission ist im Anhang zum Download beigefügt.
Quellen:
FAZ.net, 18.12.2007
Pressemitteilung der EU-Kommission, 12.12.2007
News der Wettbewerbszentrale, 13.12.2007
FAZ.net, 18.12.2007
Pressemitteilung der EU-Kommission, 12.12.2007
News der Wettbewerbszentrale, 13.12.2007
18.10.2007
Beim Heizölkauf auf Sicherheit und Qualität setzen!
Beim Heizölkauf auf Sicherheit und Qualität setzen!
Beim Heizölkauf gilt: Billig muss nicht unbedingt gut sein. Bei Preisen, die auffallend deutlich unter dem ortsüblichen Schnitt liegen, ist gesundes Misstrauen angebracht. „So etwas ist oftmals nur mit unlauteren Methoden möglich. Auf Nummer sicher geht man bei der Händlerwahl, wenn man auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel achtet." sagt der Vorsitzende der Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. Berthold Hidien. Mitteilung im Anhang zum Download.
20.09.2007
Mehr Sicherheit im Energiehandel:jetzt auch bei Flüssiggas
Sankt Augustin, 20. September 2007. Flüssiggas kann eine heikle Handelsware sein, wenn die Sicherheit beim Transport nicht ausreichend gewährleistet ist. Für Verbraucher gibt es jedoch die Möglichkeit, die weißen von den schwarzen Schafen der Energiehandelsbranche zu unterscheiden: anhand des RAL-Gütezeichens Energiehandel. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung (Sankt Augustin) hat nun die Revision der Gütesicherung Energiehandel und die Erweiterung auf Flüssiggas anerkannt. Mitteilung des RAL im Anhang zum Download
Mehr Sicherheit im Energiehandel:jetzt auch bei Flüssiggas
Das Revisions- und Erweiterungsverfahren der Gütesicherung Energiehandel ist abgeschlossen
Sankt Augustin, 20. September 2007. Flüssiggas kann eine heikle Handelsware sein, wenn die Sicherheit beim Transport nicht ausreichend gewährleistet ist. Für Verbraucher gibt es jedoch die Möglichkeit, die weißen von den schwarzen Schafen der Energiehandelsbranche zu unterscheiden: anhand des RAL-Gütezeichens Energiehandel. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung (Sankt Augustin) hat nun die Revision der Gütesicherung Energiehandel und die Erweiterung auf Flüssiggas anerkannt. Mitteilung des RAL im Anhang zum Download
20.06.2006
Mehr Manipulationen durch neue EU-Eichrichtlinien?
Mehr Manipulationen durch neue EU-Eichrichtlinien?
RAL-Gütegemeinschaft Energiehandel behält trotz lockerer EU-Richtlinie
ihre strengeren Vorschriften bei und sichert Kunden korrekte
Heizöllieferungen zu
06.03.2006
Manipulationen an Tankwagen sind nicht die Regel
Manipulationen an Tankwagen sind nicht die Regel
Mehrheit der Heizölhändler verurteilt Betrüger aus den eigenen Reihen. Verbraucherschützer raten, auf RAL-Gütezeichen Energiehandel zu achten
Mannheim, 02. März 2006. Jeder manipulierte Tankwagen ist einer zu viel, das ist keine Frage, betont Berthold Hidien, Mineralölhändler und Vorsitzender der RALGütegemeinschaft Energiehandel in Bezug auf den aktuellen Betrugsfall bei Heizöllieferungen in Bayern. Wir begrüßen Aktionen der Eichbehörden, die so etwas aufdecken, denn Betrüger schaden sowohl den Verbrauchern als auch unserer ganzen Branche. Denn solche Ausnahmefälle werden häufig pauschalisiert und fallen auch auf die Mehrheit der ehrlichen Händler zurück.
Mannheim, 02. März 2006. Jeder manipulierte Tankwagen ist einer zu viel, das ist keine Frage, betont Berthold Hidien, Mineralölhändler und Vorsitzender der RALGütegemeinschaft Energiehandel in Bezug auf den aktuellen Betrugsfall bei Heizöllieferungen in Bayern. Wir begrüßen Aktionen der Eichbehörden, die so etwas aufdecken, denn Betrüger schaden sowohl den Verbrauchern als auch unserer ganzen Branche. Denn solche Ausnahmefälle werden häufig pauschalisiert und fallen auch auf die Mehrheit der ehrlichen Händler zurück.
17.02.2005
Beim Heizölkauf auf Nummer sicher gehen
Beim Heizölkauf auf Nummer sicher gehen
RAL-Gütezeichen weist seriöse Händler aus – schon geprüfte 1000 Tankwagen
01.09.2004
RAL-Gütezeichenträger distanzieren sich
RAL-Gütezeichenträger distanzieren sich
RAL-Gütezeichenträger distanzieren sich vom Vorwurf der ?Branchenüblichkeit von Manipulationen bei Heizöl- und Kraftstofflieferungen? Gütegemeinschaft Energiehandel e.V. tritt für mehr Qualität und Seriosität im Handel ein.
Für gewisses Aufsehen haben Aussagen eines Ende August 2004 vor dem Landgericht Karlsruhe zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Mineralölhändlers gesorgt. Er hatte im Zuge seines Geständnisses sinngemäß behauptet, es sei branchenüblich, bei der Belieferung von Heizöl und Kraftstoffen mehr Mengen zu berechnen als tatsächlich zu liefern. Dem Händler war nachgewiesen worden, dass er von 1998 bis 2003 im Landkreis Karlsruhe 3648 unkorrekte Lieferungen mit einem Gesamtschaden in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro verursacht hatte.
Die Mitglieder der Gütegemeinschaft Energiehandel distanzieren sich eindeutig von dieser Pauschalverurteilung und weisen darauf hin, dass gerade sie als geprüfte und anerkannte Energiehändler mit dem RAL-Gütezeichen dokumentieren, dass sowohl Qualität als auch Seriosität zu den Grundprinzipien ihrer Geschäftspolitik gehören.
Gerade dadurch, dass man sich unangekündigten Qualitätskontrollen durch neutrale Sachverständige unterwerfe, wolle man gegenüber dem Kunden für Vertrauen werben. Durch die Erfüllung der hohen Qualitätsanforderungen und die Gewährleistung dieses Standards aufgrund der wiederkehrenden Prüfungen wird gewährleistet, dass der Kunde von Heizöl, aber auch von anderen Brennstoffen und Mineralölprodukten sich auf die notwendige Qualität und abgegebene Menge stets verlassen kann. Der Kunde sollte von daher nicht stets nach dem Billigstanbieter Ausschau halten, sondern akzeptieren, dass Service und garantierte Qualität auch ihren Preis haben, der sich aber letztlich für den Kunden immer auszahlt.
Die Gütegemeinschaft arbeitet seit einiger Zeit auch sehr eng und vertraulich mit den zuständigen Eichbehörden zusammen, um gemeinsam gegen einzelne Firmen der Branche vorzugehen, wenn es nachweisbare Anzeichen dafür geben sollte, dass es bei Belieferungen nicht mit rechten Dingen zugeht. Insofern unterstützt diese Gemeinschaft auch jegliche Kontrollen der Behörden, um den schwarzen Schafen der Branche zunehmend das Handwerk zu legen.
Bisher haben sich schon über 50 Firmen dieser neuen Gemeinschaft angeschlossen, und das Interesse von weiteren Firmen aus ganz Deutschland ist sehr groß (nähere Informationen bei www.guetegemeinschaft-energiehandel.de).
Für gewisses Aufsehen haben Aussagen eines Ende August 2004 vor dem Landgericht Karlsruhe zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Mineralölhändlers gesorgt. Er hatte im Zuge seines Geständnisses sinngemäß behauptet, es sei branchenüblich, bei der Belieferung von Heizöl und Kraftstoffen mehr Mengen zu berechnen als tatsächlich zu liefern. Dem Händler war nachgewiesen worden, dass er von 1998 bis 2003 im Landkreis Karlsruhe 3648 unkorrekte Lieferungen mit einem Gesamtschaden in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro verursacht hatte.
Die Mitglieder der Gütegemeinschaft Energiehandel distanzieren sich eindeutig von dieser Pauschalverurteilung und weisen darauf hin, dass gerade sie als geprüfte und anerkannte Energiehändler mit dem RAL-Gütezeichen dokumentieren, dass sowohl Qualität als auch Seriosität zu den Grundprinzipien ihrer Geschäftspolitik gehören.
Gerade dadurch, dass man sich unangekündigten Qualitätskontrollen durch neutrale Sachverständige unterwerfe, wolle man gegenüber dem Kunden für Vertrauen werben. Durch die Erfüllung der hohen Qualitätsanforderungen und die Gewährleistung dieses Standards aufgrund der wiederkehrenden Prüfungen wird gewährleistet, dass der Kunde von Heizöl, aber auch von anderen Brennstoffen und Mineralölprodukten sich auf die notwendige Qualität und abgegebene Menge stets verlassen kann. Der Kunde sollte von daher nicht stets nach dem Billigstanbieter Ausschau halten, sondern akzeptieren, dass Service und garantierte Qualität auch ihren Preis haben, der sich aber letztlich für den Kunden immer auszahlt.
Die Gütegemeinschaft arbeitet seit einiger Zeit auch sehr eng und vertraulich mit den zuständigen Eichbehörden zusammen, um gemeinsam gegen einzelne Firmen der Branche vorzugehen, wenn es nachweisbare Anzeichen dafür geben sollte, dass es bei Belieferungen nicht mit rechten Dingen zugeht. Insofern unterstützt diese Gemeinschaft auch jegliche Kontrollen der Behörden, um den schwarzen Schafen der Branche zunehmend das Handwerk zu legen.
Bisher haben sich schon über 50 Firmen dieser neuen Gemeinschaft angeschlossen, und das Interesse von weiteren Firmen aus ganz Deutschland ist sehr groß (nähere Informationen bei www.guetegemeinschaft-energiehandel.de).

